Familienrecht

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Die Rechtsanwaltskammer Tübingen hat mir im Jahre 1999 gestattet, die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen.

Das Familienrecht ist in meiner täglichen Praxis ein Tätigkeitsschwerpunkt und ständige Fortbildungsmaßnahmen sind selbstverständlich.

Zu meinen Tätigkeiten im Familienrecht gehören insbesondere

  • Beratung vor und nach der Eheschließung (Ehevertrag)
  • Beratung bei der Regelung erbrechtlicher Fragen (Testamente, Erbverträge)
  • Ehescheidung
  • Fragen des Kindes- und des Ehegattenunterhaltes
  • Elterliches Sorgerecht und Gestaltung des Umgangsrechts mit den Kindern
  • Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Gesamtschuldnerausgleich
  • Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Anfechtung der Vaterschaft
  • Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung und Einleitung von Verbraucherinsolvenzverfahre

Meine Zusatzausbildungen zum Mediator und zur Cooperativen Praxis implizieren stets die Möglichkeit der konsensualen Beilegung von Konflikten im Bereich der Familie. Im ersten Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen die Möglichkeiten der aussergerichtlichen Konfliktlösung, bevor kostenintensive und allseits belastende gerichtliche Auseinandersetzungen geführt werden.
Auch in streitigen Verfahren wünschen immer mehr Mandanten eine aussergerichtliche Lösung ihres Konfliktes. Hierzu kann ich mit mediativen Lösungsansätzen einen wesentlichen Beitrag leisten.