Arbeitsrecht

Seit 2007 führe ich die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.
Gegenstand meiner Tätigkeit ist die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern und von mittelständischen Unternehmen.
Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt meiner täglichen Arbeit.

Insbesondere besteht meine Tätigkeit in der

  • Beratung hinsichtlich der Abfassung von Arbeitsverträgen
  • Vertretung im Rechtsstreit um den Kündigungsschutz
  • Regelung der Beendigung und der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen
  • Beratung in Fragen der Entlohnung, des Urlaubes, der Zeugniserteilung
  • Klärung des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz
  • außergerichtlichen Schuldenbereinigung und der Einleitung von Insolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren

Im Zusammenhang mit meiner Zusatzausbildung als Mediator und der Cooperativen Praxis lege ich Wert auf ein grosses Angebot an aussergerichtlichen Möglichkeiten der konsensualen Konfliktlösung.
Meine letzte Weiterbildung galt dem Thema:

“ Konfliktlösungen in der Arbeitswelt“, Kongress in Frankfurt am 20. und 21. Mai 2016 mit folgenden Beiträgen: 

  • Zukunft der betrieblichen Zusammenarbeit
    Lösungsstrategien aus Arbeitgeber- und Betriebsratssicht
  • Konfliktlösungen mit Gewerkschaften
  • Misstrauen der Betriebsparteien überwinden
  • Arbeitskonflikte vor dem Güterichter – ein Erfahrungsbericht

Darüber hinaus habe ich mich für die Teilnahme an folgenden Workshops entschieden:

  • “ Lösung von betrieblichen Konflikten an einem Tag? Kurzzeit-Mediation in Betrieben
  • Konfliktklärung zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung: Typische Blockaden innerhalb der Betriebsparteien lösen ! „